Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses gekoppelt an den Niedrigenergiehausstandard (NEH)
Ab einem Beitrag von 60 Euro je Quadratmeter Nutzfläche kann zusätzlich ein Förderungsdarlehen des Landes in der Höhe des einmaligen Beitrages beansprucht werden. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Verzinsung beträgt ein Prozent. Das in Anspruch genommene Landesdarlehen ist samt einer Nebengebührenkaution auf die Gesamtlaufzeit grundbücherlich sicherzustellen.
Förderungsstaffelung
Es können nicht rückzahlbare Beiträge je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohn- und Geschäftsräume, jedoch maximal bis zu einem Drittel der förderbaren Baukosten, gewährt werden. Als förderbare Baukosten werden jene Kosten anerkannt, welche zu einer Verringerung des Heizwärmebedarfs, nach einer amtlichen Richtpreisprüfung führen. Die förderbaren Baukosten werden im Zuge der Anbotsprüfung von der Technisch-wirtschaftliche Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25) ermittelt. Sie können maximal in der Höhe von 580 Euro je Quadratmeter Nutzfläche anerkannt werden.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- 30 Euro wenn der zweifache Betrag des Standard NEH beziehungsweise
- 45 Euro wenn der 1,6-fache Betrag des Standard NEH beziehungsweise
- 60 Euro wenn der 1,3-fache Betrag des Standard NEH beziehungsweise
- 75 Euro wenn der Standard NEH nicht überschritten wird.
Ein weiterer nicht rückzahlbarer Betrag von 20 Euro je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohn- und Geschäftsräume (maximal bis zu einem Drittel der förderbaren Baukosten) wird gewährt wenn
- zusätzlich zu den thermischen Verbesserungen besonders effiziente und umweltfreundliche haustechnische Anlagen (zum Beispiel: Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung) errichtet werden oder
- auf erneuerbare Energieträger umgestiegen (zum Beispiel: Wärmepumpen) wird oder
- die Energieversorgung optimiert (zum Beispiel: neue Regelungstechnik) wird.
Die Restfinanzierung kann durch Aufnahme eines Kapitalmarktdarlehens oder Eigenmittel des/der Förderungswerbers/Förderungswerberin erfolgen.
