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    Rechtliche Rahmenbedingungen

     

    Hintergrund


    Die Verpflichtung zur Erstellung des Energieausweises basiert auf der EU-Richtlinie für die Gesamteffizienz von Gebäuden (2001/91/EG). Die nationale Umsetzung wird im Energieausweisvorlagegesetz (EAV-G) und in der Bauordnung jedes Bundeslandes geregelt.


    Dort finden sich die anzuwendenden Baunormen sowie die Kennwerte für die einzelnen Bauteile. Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) wiederum liefert die technischen Rahmenbedingungen, die für die Erstellung des Energieausweises notwendig sind.


    Der Energieausweis ist für alle neuen Gebäude (Baugenehmigung nach dem 1.1.2006) dem Käufer oder Nutzer verpflichtend vorzulegen. Mit diesem Energieausweis werden zukünftig alle neu errichteten Gebäude über vergleichbare Angaben über den energetischen Normverbrauch verfügen.


    Ab 1.1.2009 wird bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder einzelnen Nutzungsobjekten (von Wohnungen bzw. Wohngebäuden, aber auch von Büros oder betrieblichen Objekten( mit einer Baubewilligung vor dem 1.1.2006 ein Energieausweis bis spätestens bei der Abgabe der Vertragserklärung vorzulegen (und im Fall des Vertragsabschlusses auch auszuhändigen) sein.


    Käufer und Mieter einer Immobilie erhalten mit dem Energieausweis einfache und vergleichbare Informationen über den energetischen Standard des betreffenden Objekts.


    Anwendung


    Der Energieausweis kommt zur Anwendung, wenn neue Gebäude gebaut werden, bestehende saniert, vermietet oder verkauft werden. Hierbei kann im Büro- und Gewerbebau die Gesamtgebäudeeffizienz auf das einzelne Nutzungsobjekt übertragen werden, oder für jeden einzelnen Gebäudeteil ein separater Energieausweis erstellt werden.


    Inhalte


    Die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes betrifft sämtliche haustechnische Einrichtungen und die Isolierung des Gebäudes nach außen:

     

    • Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Türen, Kellergeschossdecke, Dachgeschossdecke, Dach)
    • Stromverbrauch (v.a. Beleuchtung)
    • Heizungsanlage und eingesetzte Energieträger
    • Lüftung und Kühlung
    • Warmwasserbereitung


    Berechnung


    Die Berechnungsmethoden zum Energieausweis basieren auf folgenden erprobten Kennzahlenberechnungen:

     

    • Heizwärmebedarf
    • Heizenergiebedarf
    • Warmwasserbedarf
    • Kühlenergiebedarf

    externe Qualitätssicherung durch
    Externe Qualitätssicherung durch Energieausweis.at

     

    Was ist ein Energieausweis?

     

    Einfamilienhäuser und Reihenhäuser: SanierungsScheck

     

    Wie hoch sind die Kosten?

     

    Wie erstellt BLUESAVE den Energieausweis?

     

    Welche Informationen liefert der BLUESAVE Energieausweis genau?

     

    Rechtliche Rahmenbedingungen

     

     

    Energieausweis (Folder für Wohnungseigentum)

     

    Energieausweis (Folder für Neu-Bürobauten)

     

    Energieausweis (Folder für Liegenschaftseigentümer)

     

    OIB Leitfaden für die Berechnung von Energiekennzahlen

     

    Hier finden Sie die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung und Vorlagepflicht des Energieausweises:

     

    Energieausweisvorlagegesetz

     

    Energieausweisvorlagegesetz: Materialien

     

    Wiener Bauordnung

     

    Wiener Bautechnikverordnung

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