Wie wird um Förderung angesucht?
Förderungsanträge für THEWOSAN werden beim wohnfonds_wien, 1082 Wien, Lenaugasse 10 gestellt.
(Internet: Sanierung –> Download –> Formulare und Merkblätter)
Die Mietzinsabrechnung der letzten 10 Jahre ist förderungsrechtlich nicht erforderlich, da die Förderung unabhängig von den Rücklagen gemäß § 14 WGG bzw. § 20 MRG und den zu erwartenden Einnahmen ist (Achtung: Ausnahme bei Durchführung eines Schlichtungsstellenverfahrens gemäß § 14 WGG bzw. § 18 MRG!).
Die Reihung der eingelangten Anträge erfolgt mittels Punktebewertungssystem je nach Dringlichkeit und Qualität der vorgesehenen Maßnahmen. Zur Stellung eines Ansuchens ist erforderlich:
- Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Mietzinsliste mit exakter Topografie
- Vollmacht(en),
- Bestandspläne, THEWOSAN-Sanierungskonzept
