EU-Taxonomie-Verordnung: Die neue Herausforderung für die Immobilienwirtschaft

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Taxonomie-Verordnung 20221

Die EU Taxonomie unterstützt Investoren, Immobilienfonds und Bauträger, die verpflichtenden Anforderungen des Paris Agreements umzusetzen. Sie soll dem Green-Washing mit einem objektiven Kriterienkatalog zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Investitionen entgegenwirken.

Die Immobilienwirtschaft muss sich also JETZT vorbereiten, denn bereits Anfang 2022 treten jene Teile, die die Umweltziele Klimaschutz und Klimawandel betreffen, in Kraft. Ende 2022 folgen die weiteren 4 Umweltziele, nämlich der Schutz von Wasser und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und der Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Um den aktuellen objektiven Anteil an Green Buildings zu deklarieren und zukünftige Investitionen in diese Richtung konkret planen und umsetzen zu können, braucht es eine gründliche Betrachtung der bestehenden Portfolios.

Für finanzierende Unternehmen wird das Taxonomie-Zertifikat für eine Gebäudeinvestition Einfluss auf die Risikobewertung und damit auf die Zinsaufschläge haben – die Wiederverwertbarkeit ist entscheidend.

Die höchste Sicherheit bietet ein Audit für das Objekt, welches in die Taxonomiebetrachtung des Portfolios eingeht.

BLUESAVE beschäftigt 3 zertifizierte EU-Taxonomy Advisors und berät Sie umfassend zu Ihrem Portfolio, aber auch in der Einzelbetrachtung von Immobilien. Nehmen Sie Kontakt zu unseren Auditoren auf: taxonomy@bluesave.at

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